Rechtsprechung
BSG, 12.06.1986 - 8 RK 5/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ortskraft - Mutterschaftsgeld - Anwendung deutschen Arbeitsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 18.03.1983 - S 72 KR 302/81
- LSG Berlin, 28.11.1984 - L 9 KR 26/83
- BSG, 12.06.1986 - 8 RK 5/85
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 14.10.1954 - 2 AZR 30/53
Arbeitsentgelt: Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot nach MuSchG
Auszug aus BSG, 12.06.1986 - 8 RK 5/85
Die Sachnähe wird durch die angeordnete entsprechende Anwendung der Vorschriften der Reichsversicherungsordnung (RVO) unterstrichen (BSGE 33, 127; Urteile des 3. Senats des BSG vom 24. November 1983 - 3 RK 41/82 - = USK 83152 …und vom 15. November 1984 - 3 RK 51/83 - = SozR 7830 § 13 Nr. 7; Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1985 - 8 RK 44/83 - = USK 8505). - BSG, 15.11.1984 - 3 RK 51/83
Norm des MuSchG - Verfassungsmäßigkeit
Auszug aus BSG, 12.06.1986 - 8 RK 5/85
Die Sachnähe wird durch die angeordnete entsprechende Anwendung der Vorschriften der Reichsversicherungsordnung (RVO) unterstrichen (BSGE 33, 127; Urteile des 3. Senats des BSG vom 24. November 1983 - 3 RK 41/82 - = USK 83152 und vom 15. November 1984 - 3 RK 51/83 - = SozR 7830 § 13 Nr. 7; Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1985 - 8 RK 44/83 - = USK 8505). - BSG, 24.11.1983 - 3 RK 41/82
Zulässigkeit der Begrenzung des Mutterschaftsgeldes für Mütter, die nicht der …
Auszug aus BSG, 12.06.1986 - 8 RK 5/85
Die Sachnähe wird durch die angeordnete entsprechende Anwendung der Vorschriften der Reichsversicherungsordnung (RVO) unterstrichen (BSGE 33, 127; Urteile des 3. Senats des BSG vom 24. November 1983 - 3 RK 41/82 - = USK 83152 …und vom 15. November 1984 - 3 RK 51/83 - = SozR 7830 § 13 Nr. 7; Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1985 - 8 RK 44/83 - = USK 8505). - BSG, 29.01.1985 - 8 RK 44/83
Berechnung der Höhe des Mutterschaftsgeldes; Mutterschaftsgeld für Mütter, die …
Auszug aus BSG, 12.06.1986 - 8 RK 5/85
Die Sachnähe wird durch die angeordnete entsprechende Anwendung der Vorschriften der Reichsversicherungsordnung (RVO) unterstrichen (BSGE 33, 127; Urteile des 3. Senats des BSG vom 24. November 1983 - 3 RK 41/82 - = USK 83152 …und vom 15. November 1984 - 3 RK 51/83 - = SozR 7830 § 13 Nr. 7; Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1985 - 8 RK 44/83 - = USK 8505). - BSG, 22.02.1972 - 3 RK 61/69
Mutterschaftsgeld - Schwangerschaft während Arbeitsverhältnis - Inländisches …
Auszug aus BSG, 12.06.1986 - 8 RK 5/85
Sein räumlicher Geltungsbereich richtet sich nach dem Arbeitsort (Gröninger/Thomas, Mutterschutzgesetz, § 1 Anm. 9; vgl. auch BSGE 34, 76, 78).
- BFH, 29.04.2009 - X R 31/08
Progressionsvorbehalt bei Zahlung von Geburtengeld durch eine schweizerische …
Abgesehen davon, dass keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Arbeitsverhältnis der E dem deutschen Arbeitsrecht unterworfen werden sollte, können öffentlich-rechtliche Ansprüche und Verpflichtungen, d.h. solche etwa gegen Versicherungsträger oder andere öffentlich-rechtliche Stellen, im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des deutschen Arbeitsrechts ebenso wenig zwischen den privaten Parteien des Arbeitsverhältnisses rechtswirksam vereinbart werden, wie sie für Arbeitsverhältnisse im Inland abbedungen werden können (Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 12. Juni 1986 8 RK 5/85, SozR 7830, § 13 Nr. 8). - FG Baden-Württemberg, 18.11.2010 - 3 K 273/07
Zur Arbeitslohnqualität von Arbeitgeberbeiträgen für die Zukunftssicherung eines …
Abgesehen davon, dass keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Arbeitsverhältnis der Klägers dem deutschen Arbeitsrecht unterworfen werden sollte, können öffentlich-rechtliche Ansprüche und Verpflichtungen, d.h. solche etwa gegen Versicherungsträger oder andere öffentlich-rechtliche Stellen, im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des deutschen Arbeitsrechts ebenso wenig zwischen den privaten Parteien des Arbeitsverhältnisses rechtswirksam vereinbart werden, wie sie für Arbeitsverhältnisse im Inland abbedungen werden können (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1625 unter Bezugnahme auf das BSG-Urteil vom 12. Juni 1986 8 RK 5/85, juris, Sozialrecht -SozR- 7830, § 13 Nr. 8). - FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 632/10
Verlust des Grenzgängerstatus eines im Inland ansässigen Arbeitnehmers wegen …
Es liegen aber keine Anhaltspunkte dafür vor, dass das Arbeitsverhältnis der Klägers dem deutschen Arbeitsrecht bzw. dem deutschen (Sozial-)Versicherungsrecht unterworfen wurde (BFH-Urteil vom 29. April 2009 X R 31/08, BFH/NV 2009, 1625 unter Bezugnahme auf das BSG-Urteil vom 12. Juni 1986 8 RK 5/85, juris, SozR 7830, § 13 Nr. 8).
- BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 11/92
Kindererziehungsleistung - Verfolgung
Dieser Systematik kann der Grundsatz entnommen werden, daß das SGB (einschließlich der als besondere Teile geltenden spezialgesetzlichen Regelungen, vgl Art II § 1 SGB I) regelmäßig nur auf die Wohnbevölkerung der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet (Territorialitätsprinzip; vgl BSGE 53, 150, 152 f; BSG SozR 7830 § 13 Nr. 8;… SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 3; ähnlich auch GK-SGB I/von Maydell, § 30 Rz 27; RVO-SGB-SozVers-GesKomm/Bley, § 30 SGB I, Anm 2 Buchst a bb). - BSG, 14.01.1987 - 10 RKg 20/85
Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld - Verbindlichkeit einer …
Auch einem Deutschen, der seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Geltungsbereich des BKGG hatte, stände das Kindergeld gemäß § 1 Nr. 1 BKGG nicht zu; ebensowenig wäre ein Deutscher gemäß § 2 Nr. 2 Buchst a BKGG anspruchsberechtigt, wenn er nicht aus dem Inland zu einer vorübergehenden Dienstleistung in ein Gebiet außerhalb des Geltungsbereiches des BKGG entsandt, sondern ähnlich wie eine sogenannte Ortskraft (vgl dazu 8. Senat des BSG, Urteil vom 12. Juni 1986 - 8 RK 5/85 -, zur Veröffentlichung bestimmt) ausschließlich im Ausland beschäftigt worden wäre. - FG Baden-Württemberg, 08.12.2011 - 3 K 3835/11
Keine Steuerbefreiung für Arbeitslohn, der von einem Grenzgänger zur Schweiz zur …
Abgesehen davon, dass keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Arbeitsverhältnis der Klägers mit der T-AG dem deutschen Arbeitsrecht unterworfen werden sollte, können öffentlich-rechtliche Ansprüche und Verpflichtungen, d.h. solche etwa gegen Versicherungsträger oder andere öffentlich-rechtliche Stellen, im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des deutschen Arbeitsrechts ebenso wenig zwischen den privaten Parteien des Arbeitsverhältnisses rechtswirksam vereinbart werden, wie sie für Arbeitsverhältnisse im Inland abbedungen werden können (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1625 unter Bezugnahme auf das BSG-Urteil vom 12. Juni 1986 8 RK 5/85, juris, Sozialrecht -SozR- 7830, § 13 Nr. 8).